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UPS Beförderungsbedingungen Schenker
1. Gültigkeit eines Auftrags
Für jeden uns erteilten Auftrag im Rahmen des austroexpress (kurz:
AE) gelten die AÖSp und die Artikel 17-30 der CMR in ihrem Anwendungsbereich
als vereinbart.
2. Übernahme von Gütern
Wir übernehmen grundsätzlich alle transportgerecht verpackten
Güter mit normalen Gewichten und Dimensionen, mit Ausnahme der in
§ 5 AÖSp von der Annahme ausgeschlossenen Güter.
Folgende Güter sind vom Transport im austroexpress PUNKT System ausgeschlossen:
Einzelpackstücke, die ein Gewicht von 1.000 kg überschreiten,
nicht unterfahrbar sind oder folgende Abmessungen
überschreiten: Gurtmaß 6m (1,2 x 0,8 x 2 m)
Gefahrengüter (nach ADR- und/oder RID-Klassifikation)
Temperaturempfindliche Güter
Bei austroexpress CLASSIC ist ein Transport der o.g. Güter nach Abstimmung
mit der AE-Station möglich. Annahme und Laufzeiten
müssen gesondert vereinbart werden.
3. Kosten/Tarife
3.1 Die austroexpress-Tarife werden je Einzelsendung berechnet. Der generelle
Tarif gilt Ab-Haus-Versender bis Frei-Haus-Empfänger.
3.2 Für die Zustellung oder Abholung zu oder von Messen werden die
Gebühren auf Anfrage bei Ihrer AE-Station bekannt gegeben.
3.3 Wesentliche Ablieferungserschwernisse werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Die Einhebung von Nachnahmen und die Erbringung von Zahlungsnachweisen
werden aufgrund besonderen schriftlichen Auftrags
und gegen Zahlung einer zu vereinbarenden zusätzlichen Vergütung
vorgenommen.
3.5 Uns erteilte Aufträge akzeptieren wir nur mit den Spesenklauseln:
frei Haus
unfrei (nur bei austroexpress CLASSIC)
3.6 Frachtberechnung für voluminöse Sendungen: 1 m3= 333 kg, 1
Lademeter = 1.750 kg
4. Versicherung
Jede Sendung ist im Rahmen der SVS/RVS bis zu einem Warenwert
von € 2.500 (i.W. zeitausendfünfhundert) versichert.
Wünscht der Auftraggeber eine höhere Deckungssumme, so ist bei
Auftragserteilung darauf hinzuweisen und vom Auftraggeber im
AE-Schein Diesbezügliches schriftlich zu vermerken, wobei die erhöhte
Versicherungsprämie lt. Auslage verrechnet wird.
5. Übernahme, Ablieferung und Lieferfristen
5.1 Übernahme: Entweder werden die Sendungen durch Schenker vom Versender
abgeholt oder durch den Absender zur Abgangs-AEStation
gebracht. Die Warenannahme bei den einzelnen AE-Stationen erfolgt werktäglich
Montag-Freitag bis 17.00 Uhr, längere
Annahmezeiten werden nur nach Vereinbarung gewährt. Für den Fall,
daß die Abholung vom Absender durch Schenker erfolgen
soll, sind die Fristen für eine Vorholung zur nächstgelegenen
AE-Station gesondert zu vereinbaren.
5.2 Ablieferung: Grundsätzlich werden alle Sendungen werktäglich
(Montag-Freitag) automatisch dem Empfänger ins Haus zugestellt
und dort während der üblichen normalen Geschäftszeit abgeliefert.
Außerhalb der normalen Geschäftszeit (z.B. Samstag und Sonntag)
werden Zustellungen nur nach vorheriger Sondervereinbarung durchgeführt.
Im vorher ausdrücklich zu vereinbarenden Sonderfall, daß der
Empfänger die Sendung selbst bei der Empfangs-AE-Station abholt,
ist dies von Montag bis Freitag (werktäglich) ab 7.00 Uhr möglich.
5.3 Lieferfristen: Garantiert am folgenden Werktag (Samstag gilt nicht als
Werktag). austroexpress PUNKT 8, d.h. bis spätestens 8:00 Uhr.
Informationen über die definierten Zustellgebiete für diesen Frühservice
erhalten Sie in Ihrer Schenker-Geschäftsstelle. austroexpress PUNKT
10,
d.h. bis spätestens 10:00 Uhr und austroexpress PUNKT 12, d.h. bis
spätestens 12:00 Uhr. Der geografische Geltungsbereich ist die aktuelle
austroexpress Routingliste Ihrer jeweiligen Schenker-Geschäftsstelle.
austroexpress CLASSIC, d.h. Zustellung bis spätestens 18:00 Uhr.
6. Laufzeitgarantie und Frachtrückerstattung
An die unter Punkt 5.3
garantierte Lieferfrist sind wir nur dann gebunden, wenn der Auftraggeber/
Absender bei der Übergabe der Güter die vollständig ausgefüllten
Schenker-AE-Scheine aushändigt und die Versandstücke
ordnungsgemäß gekennzeichnet (bezettelt) hat. Bei Überschreitung
der in Punkt 5.3 garantierten Laufzeiten und/oder der besonders
vereinbarten Fristen wird die von Schenker verrechnete Fracht gutgeschrieben.
Dies gilt jedoch nicht, wenn
a. Ablieferungshindernisse, die nicht von Schenker zu vertreten sind, vorliegen.
In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um die
Dauer des Ablieferungshindernisses.
b. Umstände vorliegen, die von Schenker nicht zu vertreten sind und
deren Folgen Schenker zumutbarerweise nicht abwenden konnte.
Eine nach diesen Bedingungen vorliegende verspätete Ablieferung ist
gemeinsam vom Empfänger und dem Auslieferungspersonal durch
schriftlichen Vermerk mit Datum und Uhrzeit auf dem Gegen-/Lieferschein
festzuhalten. Reklamationen wegen Überschreitung der
AE-Lieferfrist sind durch den Frachtzahler spätestens binnen 30 Tagen
nach erfolgter Ablieferung, unter Vorlage des schriftlichen Nachweises,
an Schenker zu richten. Mit der Gutschriftserteilung über die verrechnete
Fracht im Falle einer berechtigten Laufzeitreklamation sind
alle Ansprüche aus Überschreitung der zugesicherten Lieferfrist,
gleichviel aus welchem Rechtsgrund, abgegolten und erledigt.
7. Schriftliche Verienbarungen
Wenn durch schriftliches Offert oder sonstige schriftliche Vereinbarung
in einem oder mehreren der vorgenannten Punkte abgewichen
wird, so bleiben jedoch trotzdem die übrigen Punkte dieser Geschäftsbedingungen
voll aufrecht bestehen.
8. AE-Staionen
Als AE-Stationen im Sinne dieser Bedingungen gelten die Betriebe/Filialen
von Schenker & Co AG in den Orten Bad Ischl, Bregenz,
Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Ried/l., Salzburg, St. Pölten und
Wien.
9. Der Auftraggeber stimmt mit der Auftragserteilung diesen Geschäftsbedingungen
ausdrücklich zu.
10. Diese Ausgabe 2001 ersetzt automatisch alle vorausgegangenen.
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